Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CasaCare Canarias – Property Concierge · Fuerteventura
Stand: August 2026
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der CasaCare Canarias im Bereich Property Care, Hausmeisterservice, Ferienimmobilienbetreuung, Guest Concierge sowie aller damit verbundenen Zusatzleistungen.
Vertragspartner ist der jeweilige Eigentümer oder Auftraggeber der Immobilie.
- Leistungsumfang
CasaCare Canarias erbringt die vereinbarten Leistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Angebots, des Betreuungsvertrages sowie dieser AGB.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Objektkontrollen
- Schlüsselverwaltung
- Hausmeisterdienste
- Koordination von Reinigungsfirmen
- Koordination von Handwerkern
- Gästebetreuung (Check-in / Check-out)
- Concierge- und Welcome-Services
- Organisation weiterer Dienstleistungen rund um Ferienimmobilien
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Annahme eines Angebots,
- die Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages oder
- eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Preise und Vergütung
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Paketes werden nach der aktuellen Preisliste oder nach individuellem Angebot berechnet.
- Zahlungsbedingungen
Monatliche Betreuungspauschalen sind jeweils zum Monatsbeginn fällig.
Einmalige Concierge- und Gästeservices werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist CasaCare Canarias berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
- Objektkontrollen
Objektkontrollen erfolgen entsprechend dem gebuchten Leistungspaket.
Eine Objektkontrolle umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung der vereinbarten Bereiche.
Sie ersetzt keine technische Wartung, Sicherheitsprüfung oder Begutachtung durch einen qualifizierten Fachbetrieb.
Verdeckte Mängel oder technisch nicht erkennbare Schäden können nicht ausgeschlossen werden.
- Schlüsselverwaltung
Überlassene Schlüssel und Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt.
Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist (z. B. Reinigung oder Handwerker).
Bei Vertragsende werden sämtliche Zugangsmittel zurückgegeben.
- Reparaturen und Fremddienstleister
Festgestellte Schäden werden dem Auftraggeber unverzüglich gemeldet.
Nicht dringende Reparaturen werden grundsätzlich erst nach Freigabe des Eigentümers beauftragt.
In Notfällen darf CasaCare Canarias angemessene Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung veranlassen.
Die Kosten externer Dienstleister trägt der Auftraggeber.
CasaCare Canarias haftet nicht für die Ausführung oder Qualität der Arbeiten beauftragter Fremdfirmen.
- Guest Concierge & Ferienvermietung
Soweit CasaCare Canarias mit der Gästebetreuung beauftragt wird, umfasst dies ausschließlich die vereinbarten Leistungen.
Hierzu können gehören:
- Check-in / Check-out
- Welcome Service
- Endreinigungskoordination
- Wäschemanagement
- Flughafentransfer
- Concierge-Dienstleistungen
CasaCare Canarias ist nicht automatisch Betreiber der Ferienunterkunft und übernimmt touristische Melde- oder Registrierungspflichten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Casa Welcome Experience
Die Casa Welcome Experience ist eine optionale Zusatzleistung.
Die enthaltenen Produkte können saisonal variieren.
Nicht verfügbare Produkte dürfen durch gleichwertige Alternativen ersetzt werden.
- Termine und Verfügbarkeit
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Sollten Termine aufgrund höherer Gewalt, Wetter, Verkehr, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht eingehalten werden können, wird schnellstmöglich ein Ersatztermin angeboten.
- Haftung
CasaCare Canarias haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- normale Abnutzung,
- höhere Gewalt,
- verdeckte oder nicht erkennbare Mängel,
- Schäden durch Gäste,
- Schäden durch Dritte,
- Schäden infolge unterlassener Wartung durch Fachbetriebe.
Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt unberührt.
- Versicherung
Der Eigentümer verpflichtet sich, eine ausreichende Gebäude- und Haftpflichtversicherung für die Immobilie aufrechtzuerhalten.
CasaCare Canarias empfiehlt zusätzlich einen Versicherungsschutz für Ferienvermietung.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gilt die Datenschutzerklärung von CasaCare Canarias.
- Kündigung
Dauerverträge können mit der im Betreuungsvertrag vereinbarten Frist gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das anwendbare Recht unter Berücksichtigung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
CasaCare Canarias
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